Öffentliche Feuerwehr |
Förderverein(e) |
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Aufgaben Aufgabe der öffentlichen Feuerwehr ist der vorbeugende und abwehren Brandschutz, sowie die technische Hilfeleistung im gesamten Stadtgebiet. Die Stadt Reichelsheim/Wetterau ist nach dem Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) verpflichtet, eine öffentliche Feuerwehr einzurichten und zu unterhalten. Leitung der Feuerwehr Die Freiwillige Feuerwehr Reichelsheim besteht aus sechs Stadtteilwehren. Deren Leitung obliegt dem Bürgermeister, der sich dem Stadtbrandinspektor als Fachberater bedient. Dem Stadtbrandinspektor unterstehen die Stadtteilfeuerwehren. Stadtteilfeuerwehr und Wehrführer Eine jede Stadtteilfeuerwehr kann aus mehreren Gruppen bestehen und untersteht dem Wehrführer. Der Wehrführer leitet die Stadtteilfeuerwehr und die damit verbundenen Abteilungen. Einsatzabteilung Die Einsatzabteilung besteht aus ausgebildeten, diensttauglichen Feuerwehrfrauen und -männern im Alter von 17-65 Jahren, die im Alarmfall zur Verfügung stehen. Die Einsatzabteilung wird vom Wehrführer geleitet. Zur Unterstützung und Beratung der Wehrführung wird innerhalb der Einsatzabteilung ein 'Feuerwehrausschuss' gebildet, dem Wehrführer und Funktionäre der Einsatzabteilung angehören. Jugendfeuerwehr Die Jugendfeuerwehr besteht aus Kindern im Alter von 10-17 Jahren. Sie werden spielerisch an den Feuerwehrdienst herangeführt und unternehmen gemeinsam Freizeitaktivitäten. Die Jugendfeuerwehr wird vom Wehrführer und dem Jugendfeuerwehrwart geleitet. Ehren- und Altersabteilung Die Ehren- und Altersabteilung besteht aus ehemaligen Mitgliedern der Einsatzabteilung, die entweder die Altersgrenze überschritten haben oder aus sonstigen Gründen am aktiven Einsatzdienst in der Einsatzabteilung nicht mehr teilnehmen können. |
Aufgaben Jede Stadtteilfeuerwehr hat ihren eigenen Förderverein. Unser Förderverein 'Freiwillige Feuerwehr Reichelsheim/Wetterau e.V.' unterstützt z.B. die Kernstadt-Feuerwehr finanziell bei Anschaffungen. Er wirbt für den Brandschutzgedanken und wirkt beratend bei allen Fragen des Brandschutzes. Unser Vereine ist als gemeinnützig anerkannt, verfügt über eine eigene Satzung und ist beim Amtsgericht Friedberg im Vereinsregister eingetragen. Sollte der Verein jemals aufgelöst werden, verfällt das Vereinsvermögen satzungsgemäß an die Stadt Reichelsheim für die zweckgebundene Verwendung im Brandschutz. Mitgliederversammlung Oberstes Beschlussorgan des Fördervereins ist die Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlung wird in der Regel einmal im Jahr als sogenannte 'Jahreshauptversammlung' einberufen. Bei uns ist das traditionell der 1. Samstag im neuen Jahr. Vorstand Der geschäftsführende Vorstand besteht aus 1. und 2.Vorsitzenden, sowie dem Rechner. Sie sind entscheidungsbefugt. Der erweiterte Vorstand wird durch Schriftführer, weitere Funktionäre und Beisitzer ergänzt. Der Vorstand trifft sich regelmässig zu Vorstandsitzungen. Mitglieder Mitglieder des Vereins sind die Mitglieder der Abteilungen der öffentlichen Feuerwehr, sowie passive/förderne Mitglieder. |